In der Schweiz ist «arbeiten können» mehr als nur Mittel zum
Zweck der Daseinserhaltung, es bedeutet Anerkennung, Wertschätzung
und das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Immer mehr
Menschen können aufgrund psychischer Belastungen und Krankheiten
nicht mehr arbeiten und beziehen Renten aus der
Invalidenversicherung (IV). Was können Arbeitgeber und
Sozialpartner tun, damit ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
verhindert werden kann? Was können sie tun, um die Reintegration
von Rentenbezügern ins Erwerbsleben zu fördern?
In der neuesten Ausgabe von Persorama diskutieren Fachleute über
die 6. IV-Revision, die eine neue Ausgangslage schafft. Zahlreiche
neue Instrumente wie Eingliederungshilfen, Einarbeitungsbeiträge
sowie Arbeitsversuche stehen den Arbeitgebern nun zur
Verfügung.